Antrag: Ergebnisse der Kohlekommission umgehend umsetzen – Landesregierung muss Klarheit für alle Beteiligten schaffen!

Am 26. Januar hat die Kohlekommission bei nur einer Gegenstimme ihren Endbericht beschlossen. Sie hat damit einen breiten gesellschaftlichen Konsens in einer zentralen Frage des Klimaschutzes und der ökologischen Transformation unseres Landes herbeigeführt. Es liegt somit ein konkreter Plan für den Ausstieg aus der Kohle vor, der kurzfristig substantielle Abschaltungen von Kohlekraftwerken bedeuten wird. Nun muss NRW handeln und die Vorschläge der Kohlekommission umsetzen. Hier unser GRÜNER Antrag an den Landtag:

 

Ergebnisse der Kohlekommission umgehend umsetzen – Landesregierung muss Klarheit für alle Beteiligten schaffen!

I.               Ausgangslage

Am 26. Januar hat die Kohlekommission bei nur einer Gegenstimme ihren Endbericht beschlossen. Sie hat damit einen breiten gesellschaftlichen Konsens in einer zentralen Frage des Klimaschutzes und der ökologischen Transformation unseres Landes herbeigeführt. Es liegt somit ein konkreter Plan für den Ausstieg aus der Kohle vor, der kurzfristig substantielle Abschaltungen von Kohlekraftwerken bedeuten wird. Dieser Schritt wäre ohne den langjährigen Druck der Umwelt- und Klimabewegung, gerade auch in NRW, unvorstellbar gewesen.

Nach zehn Jahren klimapolitischen Stillstands der Bundesregierung hat die Kommission Eckpunkte vorgelegt, mit denen Deutschland zumindest im Sektor der Energiewirtschaft wieder in Richtung Einhaltung des Pfads des Pariser Klimaabkommens kommen kann. Die Kommission weist explizit darauf hin, dass in den Jahren 2023, 2026 und 2029 Evaluationen durch eine unabhängige Kommission erfolgen sollen. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen in diesem Rahmen Nachschärfungen und eine Vorverlegung des Abschlussdatums erfolgen. Denn mit dem bisher durch die Kommission vorgelegten Ausstiegspfad und dem Abschlussdatum 2038 wird Deutschland die Klimaziele weiterhin verfehlen. Der Kommissionsbericht stellt auch klar, dass ein schneller und substantieller Ausbau der Erneuerbaren Energien Voraussetzung für den Kohleausstieg ist. Dieser ist unmöglich, ohne dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen kurzfristig dramatisch verbessert und auf gleichsam ermöglichende Rahmensetzungen in den Ländern hinwirkt. Auch die NRW-Landesregierung ist gefordert, ihre Blockadehaltung in Sachen Windenergie aufzugeben und endlich eine deutliche Kurskorrektur vorzunehmen. Statt dem überholten Festhalten an der klimaschädlichen Kohlekraft muss die Landesregierung ein umfassendes Energiekonzept erarbeiten, das den Beschlüssen des Pariser Klimagipfels gerecht wird. Dabei muss das Energiekonzept auf den Ergebnissen der Kohlekommission aufsetzen und die Versorgungssicherheit des Industrielandes NRW gewährleisten. Die Landesregierung muss auf allen Ebenen dafür sorgen, dass schnell Investitionen in dringend benötigte Energiewendeprojekte ermöglicht werden. Dazu gehören neben einer neuen Offensive zum Ausbau von Erneuerbaren Energien, auch Investitionen in flexible und klimaschonende Gaskraftwerke und Kraft-Wärme-basierte Fernwärme, innovative Speicher und Flexibilisierung der Nachfrage.

Darüber hinaus ist es zur Erreichung der deutschen Klimaziele unerlässlich, kurzfristig vergleichbare Maßnahmenpakete auch in den Sektoren Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft zu beschließen und umzusetzen.

Der Kompromiss sieht kurzfristige Abschaltungen von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier in Höhe von zusätzlich 3.000 Megawatt bis 2022 und weitere Abschaltungen bis 2030 vor, so dass im Ergebnis 2030 nur noch die drei jüngsten Braunkohlenblöcke am Netz sein werden. Damit reduziert sich die noch abzubauende Menge Braunkohle in erheblichem Maße. In der Folge ist der Erhalt des Hambacher Waldes geboten und die Zukunft von bisher zur Umsiedlung vorgesehenen Dörfern zeitnah zu klären, wie auch der Kommissionbericht feststellt. Beim Hambacher Wald ist die Landesregierung in der Pflicht, den breit getragenen Kompromiss nun in die Tat umzusetzen und den Wald zu schützen.

Darüber hinaus muss die Landesregierung die Planungen für die Umsiedlungen neu bewerten und schnell Klarheit über mögliche Perspektiven geschaffen werden. Ein Erhalt der umzusiedelnden Ortschaften im Rheinischen Revier erscheint mit dem Kommissionsergebnis möglich und wird auch von einer aktuellen Studie im Detail bestätigt (DIW Berlin (2019): Weichenstellung Kohlekonsens: Kohlevorräte ermöglichen den Erhalt des Hambacher Waldes und aller noch bedrohten Dörfer). Es muss das Ziel sein, den Menschen soweit wie möglich Wahlfreiheit zu lassen, ob sie weiterhin umsiedeln möchten oder nicht. Die Landesregierung muss einen Prozess im Rheinischen Revier in Gang setzen, um die Zukunft der Umsiedlungsgebiete zu gestalten.

Die Landesregierung muss gleichzeitig sicherstellen, dass bis zum Abschluss der Gespräche keine Fakten geschaffen werden, indem die Dörfer weiter zerstört werden. Hierzu müssen u.a. die Abrissgenehmigungen und Baumfällungen umgehend ausgesetzt werden.

Bereits im Oktober 2018 hat die GRÜNE Fraktion die Landesregierung mit ihrem Antrag „Gesellschaftlichen Konsens zum Kohleausstieg ernst nehmen: Rodungsmoratorium und neue Leitentscheidung jetzt!“ dazu aufgefordert, mit den Vorbereitungen für eine neue Leitentscheidung zu beginnen. Die damalige Ablehnung mit Verweis auf die ausstehenden Ergebnisse der Kohlekommission ist nun mit dem Vorliegen der Ergebnisse hinfällig. Die Landesregierung darf den Prozess nicht erneut hinauszögern, sondern muss schnellstmöglich eine neue Leitentscheidung vorlegen, welche die Ergebnisse der Kohlekommission vollumfänglich umsetzt. Nur so lässt sich Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

RWE hat bereits angekündigt, dass die kurzfristigen Kraftwerksstillegungen in erheblichem Umfang den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge haben werden. Die Landesregierung muss in Gesprächen mit RWE die Verantwortung des Unternehmens für die Region einfordern und dafür Sorge tragen, dass die im Kommissionsbericht formulierten Anforderungen an die Sozialverträglichkeit vollumfänglich eingehalten werden; es gilt: „Kein Bergmann darf ins Bergfreie fallen!“. Dazu ist die Landesregierung aufgefordert, als aktiver Mittler in die anstehenden Gespräche einzutreten. Gleichzeitig muss die nordrhein-westfälische Landesregierung umgehend Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen, um einen passgenauen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der die Beschäftigungschancen der Betroffenen durch Qualifizierung und Weiterbildung zielgerichtet fördert. 

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1.  den Erhalt des Hambacher Waldes zu sichern,
  2.  zeitnah die Notwendigkeit vorgesehener Umsiedlungen zu prüfen, mögliche Perspektiven für die Umsiedlungsorte zu entwickeln und kurzfristig eine Aussetzung von Abrissgenehmigungen in den Umsiedlungsstandorten zu erwirken,
  3.  umgehend in Gespräche mit den Umsiedlerinnen und Umsiedlern einzutreten, mit dem Ziel Einvernehmen über die Zukunft der Menschen und Ortschaften herzustellen,
  4.  umgehend eine neue Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers zu erarbeiten und dem Landtag vor der Sommerpause vorzulegen sowie im Rahmen dieser Leitentscheidung,
    • den Erhalt des Hambacher Waldes in seiner aktuellen Ausdehnung zu sichern,
    • Möglichkeiten für den Erhalt der bislang für die Umsiedlung vorgesehenen Ortschaften darzustellen,
  5.  sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die Beschlüsse der Kohlekommission sowohl im energiepolitischen als auch im strukturpolitischen Bereich schnellstmöglich und vollumfänglich umsetzt und dazu auch die notwenigen Finanzmittel schnell zur Verfügung stellt,
  6.  dem Landtag umgehend Eckpunkte für ein Energiekonzept vorzulegen, die kurzfristig notwendige Investitionen in Energiewendeprojekte ermöglichen und welche die im Bericht der Kohlekommission genannten Voraussetzungen für den Kohleausstieg erfüllen,
  7.  sich für umfassende Sozialverträglichkeit beim von RWE angekündigten Arbeitsplatzabbau einzusetzen,
  8.  zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit ein zielgerichtetes Arbeitsmarkt- und Qualifikationsprogramm aufzulegen, um neue Zukunftsperspektiven für die vom Strukturwandel betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen.

 

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